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Welche Personen dürfen überhaupt Vaterschaftstests durchführen lassen?


Vaterschaftstests dürfen veranlasst werden von der leiblichen Mutter des Kindes, die im Zweifel darüber sein kann, wer von mehreren in Frage kommenden Männern der biologische Vater ihres Kindes ist. Auch der oder die Männer, die unter Eid bezeugen, zur Zeit der Empfängnis des Kindes mit der Mutter geschlechtlich verkehrt zu haben, haben ein Recht darauf, feststellen zu lassen, ob sie die leiblichen Väter sind oder nicht. Ebenso hat der Mann, der

zur Zeit der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet war, das Recht auf Feststellung der Vaterschaft. Bei unverheirateten Paaren hat der Partner

dann das Recht auf einen Vaterschaftstest, wenn er zusammen mit seiner Partnerin eine gemeinsame Sorgeerklärung für das Kind abgegeben hat. Auch das Kind selbst hat ein Recht darauf, zu erfahren, wer sein leiblicher Vater ist. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres kann es selber auf sein Recht pochen.

Vorher muss ein gesetzlicher Vertreter des Kindes dessen Belange wahrnehmen und dessen rechtliche Ansprüche gegenüber den Gerichten durchsetzen.

 

 

 

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